Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel und ist eine gesetzliche Vertragsleistung der Krankenkassen.
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes (Allgemeinarzt/ Facharzt).
Eine Verordnung umfasst üblicherweise 10 Therapieeinheiten, eine Therapieeinheit beträgt zwischen 30 und 60 Minuten, je nach verordneter Maßnahme; in der Regel finden 1-2 Therapiemaßnahmen pro Woche statt.
Die Therapie muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden .
Sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, sind gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, einen Eigenanteil (10 Euro pro Verordnung und 10% der Behandlungskosten) zu zahlen.
Dieser Betrag wird ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.
So geht es: